AUGE/UG unterstützt Forderungen der Flüchtlinge: Endlich Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen öffnen!

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kein mensch illegal

Die AUGE/UG hat sich in  Initiativen/Anträgen in Gewerkschaften und AK seit jeher für ein humanitäres Bleiberecht, gegen Schubhaft, für ein faires Asylverfahren, für eine Erweiterung des Katalogs von Asylanerkennungsgründen, für den Ausbau unabhängiger Beratungseinrichtungen - sowie den freien Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen für die Dauer des Asylverfahrens stark gemacht.

 

Bereits 2005 wurde ein entsprechender Antrag in die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien eingebracht, der schließlich auch eine Mehrheit fand. Es freut uns insbesondere, dass die Forderung nach Öffnung des Arbeitsmarkts inzwischen auch von GPA-djp, der PRO-GE, der Vida und vom ÖGB unterstützt wird.

 

Inzwischen folgen auch die Gewerkschaften unserer langjährigen Argumentation, dass die Verweigerung des Arbeitsmarktzuganges für Flüchtlinge nicht jene vor Arbeitsmarktkonkurrenz "schützt", die einer "legalen" Erwerbstätigkeit nachgehen. Vielmehr befördert das Abdrängen von AsylwerberInnen in "informelle", "illegale", arbeits- und sozialrechtlich nicht abgesicherte Arbeitsverhältnisse das genaue Gegenteil von "Schutz" - wird doch der Druck auf Löhne und "reguläre", arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeit durch Entstehen eines "informellen" Arbeitsmarktes mit entsprechenden rechtlosen und ausbeuterischen "Billig"-Arbeitsverhältnissen tatsächlich erhöht.

 

Die AUGE/UG unterstützt daher auch die im Rahmen des "Protestmarschs" der Flüchtlinge von Traiskirchen nach Wien sowie des "Refugee camps" im Votivpark aufgestellten Forderungen, insbesondere jene nach Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen:

 

 

Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber entsprechend auf, endlich den Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen für die Dauer des Asylverfahrens zu ermöglichen.

Wer hier lebt, muss einer legalen Arbeit zur eigenständigen Existenzsicherung nachgehen können.

Wer hier um Asyl ansucht hat das Recht auf ein faires Verfahren, meschenwürdige Unterkunft, Grundversorgung und Behandlung.

 

Aus dem AUGE/UG Programm:

 

" .... ZuwanderInnen haben nach wie vor kein garantiertes Recht auf Familienleben. ZuwanderInnen haben nach wie vor keine Aufenthaltssicherheit, sollten sie ihren Arbeitsplatz verlieren. MigrantInnen stehen in vielen Fällen nach wie vor rechtlich an erster Stelle, wenn es um Kündigungen geht. AsylwerberInnen werden nach wie vor in illegale Beschäftigungsverhältnisse getrieben. Selbst wenn sie legal beschäftigt, längst integriert sind, sind sie im Falle eines negativen Bescheids von Abschiebung bedroht. Wen verwundert es da, dass soziale Ausgrenzung und wirtschaftliche Ausbeutung auf der Tagesordnung stehen: Wer traut sich schon, seine/ihre Rechte einzufordern, wenn dadurch nicht nur der Arbeitsplatz, sondern sogar der rechtmäßige Aufenthalt, ja die Existenzgrundlage der ganzen Familie auf dem Spiel stehen? Dadurch sind Lohndumping, Arbeitsplatzkonkurrenz, Entsolidarisierung etc. Tür und Tor geöffnet. Wer gegen die arbeitsrechtliche Gleichstellung von MigrantInnen ist, fördert das – und fördert damit Druck und Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz, die letztlich alle treffen, auch diejenigen, die meinen, durch Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen ihr Einkommen, ihren Job und ihren Lebensstandard sichern zu können. Wir wollen keine zwei Klassen von ArbeitnehmerInnen in jene mit österreichischem und jene mit anderem Reisepass, weil diese Spaltung den ArbeitnehmerInnen als Ganzes schadet.

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Kein Mensch ist illegal – für ein humanitäres Bleiberecht

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Bereits 2005 - AUGE/UG Initiative in der AK Wien für einen freien Arbeitsmarktzugang von AsylwerberInnen:

 

Antrag 6

der AUGE/UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 142. Vollversammlung der AK-Wien

am 15. April 2005

 

Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, anstatt der beschränkten Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen eine unbeschränkte Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt bis zum Ende ihres Asylverfahrens zu gewähren.

Die derzeit erlaubte geringfügige Beschäftigung reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.

 

Begründung:

Die Regelung der Bundesregierung stellt zwar im Vergleich zur Vergangenheit eine Verbesserung für AsylwerberInnen dar, doch das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist keineswegs ausreichend für einen gesicherten Lebensunterhalt. Die geringfügige Beschäftigungsmöglichkeit gibt vor allem den Unternehmen die Möglichkeit, auf ein größeres Angebot von Arbeitskräften unter prekären Verhältnissen zurück zu greifen.

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